2010-02-19, 17:50
falls es wen interesiert, hab grad beim orf angerufen:
sprengung 1 um 12 uhr, die zweite um 15 uhr am 24.02.
sprengung 1 um 12 uhr, die zweite um 15 uhr am 24.02.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!