2010-05-26, 22:39
grisch schrieb:nö nö, wir tun uns schon schwer damit, für uns selbst verantwortung zu übernehmen, da ist ein kind nicht gerade gut aufgehoben
he chri, bist du da auch dabei? dann sind ma ja gleichzeitig in kanada

nur werd ma uns wahrscheinlich ned übern weg laufen :mryellow:
viel spaß wünsch ich euch!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!