2010-07-23, 08:03
Begründung ist:
gemäß Art 1 der Versicherungbedingungen umfaßt die Kaskoversicherung Schäden, die durch einen Unfall, das heisst durch ein unmittelbar von außen her, plötzlich, mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, entsteht. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
In diesem Falle liegt ein Betriebsschaden vor. blablabla...
Also für mich entspricht der hergang sehrwohl einem Unfall...
aber was soll man nun tun?
...
gemäß Art 1 der Versicherungbedingungen umfaßt die Kaskoversicherung Schäden, die durch einen Unfall, das heisst durch ein unmittelbar von außen her, plötzlich, mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, entsteht. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
In diesem Falle liegt ein Betriebsschaden vor. blablabla...
Also für mich entspricht der hergang sehrwohl einem Unfall...
aber was soll man nun tun?
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