Das ist schon lange her, dass ich das studiert habe und nein, DH-Strecken und DH-Rennen sind nicht mein Fachgebiet aber vor allem kann ich nur ins Blaue denken, weil ich die genauen Umstände nicht kenne. Ohne detailliere Infos bist als Jurist ein armer Mensch. Einlesen wäre schön, wenn's dazu Literatur gäbe. 
Ich kann mich auch noch an den Fall in Seefeld erinnern, wo es ewig lange Rechtsstreitigkeiten gab und der Fall sogar Teil der Aufnahmeprüfung in die Richteramtsanwärterschaft war, wobei sich dort nicht mal die Richter einig waren, wie denn nun zu urteilen sei, denn, siehe oben. Es ist eine sehr sehr ausgefallene Materie.
Kennst du eine DH-Strecke, auf der du an beliebigen Tagen auf Zeit fahren kannst, ohne Rücksicht auf andere nehmen zu müssen, wo es also wirklich nur dich, die Stoppuhr und die Strecke gibt? Diesem Risiko wird sich ein Bikeparkbetreiber nur ungern aussetzen. Denk nur mal an Kurven oder Sprünge, die blind eingefahren werden. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn du dort mit irgendjemanden kollidierst?
Am einfachsten ist es, die üblichen Bikeparkregeln mit denen im ÖRV zu vergleichen. Allerdings wird das Rennen an der Nordkette auch kein ÖRV Rennen sein, oder?
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Das Rennen an der Nordkette wird auf dem gesamten Trail erfolgen. Das DH Rennen fand ja nur am unteren Teil statt. Der untere Teil ist somit sicher auch heuer renntauglich, der obere Teil ist ein Fragezeichen.
Wie gesagt, ich weiß nicht ob und wer die Strecke als renntauglich abnimmt und nach welchen Kriterien das erfolgt. Ich kann aber auf die ÖRV Kriterien verweisen, die, um sich schadlos zu halten, sicher sinnvollerweise eingehalten werden sollten.
Einfaches Beispiel: Der ÖRV schreibt Prallmatten dort vor, wo normalerweise keine angebracht sind, er schreibt Absperrbänder vor, wo es normalerweise keine gibt.

Ich kann mich auch noch an den Fall in Seefeld erinnern, wo es ewig lange Rechtsstreitigkeiten gab und der Fall sogar Teil der Aufnahmeprüfung in die Richteramtsanwärterschaft war, wobei sich dort nicht mal die Richter einig waren, wie denn nun zu urteilen sei, denn, siehe oben. Es ist eine sehr sehr ausgefallene Materie.
Kennst du eine DH-Strecke, auf der du an beliebigen Tagen auf Zeit fahren kannst, ohne Rücksicht auf andere nehmen zu müssen, wo es also wirklich nur dich, die Stoppuhr und die Strecke gibt? Diesem Risiko wird sich ein Bikeparkbetreiber nur ungern aussetzen. Denk nur mal an Kurven oder Sprünge, die blind eingefahren werden. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn du dort mit irgendjemanden kollidierst?
Am einfachsten ist es, die üblichen Bikeparkregeln mit denen im ÖRV zu vergleichen. Allerdings wird das Rennen an der Nordkette auch kein ÖRV Rennen sein, oder?
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Das Rennen an der Nordkette wird auf dem gesamten Trail erfolgen. Das DH Rennen fand ja nur am unteren Teil statt. Der untere Teil ist somit sicher auch heuer renntauglich, der obere Teil ist ein Fragezeichen.
Wie gesagt, ich weiß nicht ob und wer die Strecke als renntauglich abnimmt und nach welchen Kriterien das erfolgt. Ich kann aber auf die ÖRV Kriterien verweisen, die, um sich schadlos zu halten, sicher sinnvollerweise eingehalten werden sollten.
Einfaches Beispiel: Der ÖRV schreibt Prallmatten dort vor, wo normalerweise keine angebracht sind, er schreibt Absperrbänder vor, wo es normalerweise keine gibt.
Herr Merkwürden