2011-08-05, 08:16
über das thema könnte man bis zur unendlichkeit diskutieren. aktionen wie nägel auslegen oder gespannte drähte sind halt mMn strafrechtlich def. zu verfolgen.
Grundbesitz hin oder her.
bei uns in sbg. gibt es auch seit jahren jemanden (ich denke das ist immer der selbe typ) der halt große äste bzw. steine in ausgeschilderte wanderwege legt.
diese aktion geht sicherlich gegen uns biker und nicht gegen die wanderer, welche ja da offiziell gehen dürften.
was ist, wenn da ein etwas älterer wanderer der nicht mehr so fit ist bzw. schon etwas erschöpft ist dann auf einem der gelgeten steine ausrutscht bzw. hängen bleibt, wenn er über einen der ausgelegten äste steigen will und sich dabei verletzt.
das kann es ja auch nicht sein, dass hier öffentliche wanderrouten von einem querulanten verunstaltet werden.
da hätte ich schon mal lust, anzeige "gegen unbekannt" zu erstatten. ob das was bringt, keine ahnung. aber in dem artikel oben, wird es ja auch so gewesen sein, dass dann die exekutive mal observiert hat, nehm ich an.
Grundbesitz hin oder her.
bei uns in sbg. gibt es auch seit jahren jemanden (ich denke das ist immer der selbe typ) der halt große äste bzw. steine in ausgeschilderte wanderwege legt.
diese aktion geht sicherlich gegen uns biker und nicht gegen die wanderer, welche ja da offiziell gehen dürften.
was ist, wenn da ein etwas älterer wanderer der nicht mehr so fit ist bzw. schon etwas erschöpft ist dann auf einem der gelgeten steine ausrutscht bzw. hängen bleibt, wenn er über einen der ausgelegten äste steigen will und sich dabei verletzt.
das kann es ja auch nicht sein, dass hier öffentliche wanderrouten von einem querulanten verunstaltet werden.
da hätte ich schon mal lust, anzeige "gegen unbekannt" zu erstatten. ob das was bringt, keine ahnung. aber in dem artikel oben, wird es ja auch so gewesen sein, dass dann die exekutive mal observiert hat, nehm ich an.
DEATH COMES RIPPIN'