2001-11-06, 02:06
Wie der Ralph ganz richtig gesagt hat: was ist wenn der Kunde von seinem gesetzlich geregelten Rücktrittsrecht gebrauch macht (warum auch immer). In diesem Fall ist der downhill-teile verpflichtet die Anzahlung zurückzuzahlen.
Wie will er das machen, wenn er die Anzahlung verwendet hat, um diesen Artikel beim Vertrieb zu bezahlen? Der wird nämlich den Teil nicht mehr zurücknehmen.
Da hat er dann ein ziemliche Liquiditätsproblem.
Und deswegen ist sowas moralisch verwerflich!!!
ad a) Nein, ganz im Gegenteil. Ich bin Student und arbeite neben dem Studium noch mindestens 20 Stunden/Woche.
ad b) Zumindest nicht sehr oft, aber oft genug um ein DH-Bike von einem Rennrad unterscheiden zu können *stolzsei*
ad c) Stimmt. Keiner mag mich. Alle machen sich immer nur lustig über mich. *schluchz*
Wie will er das machen, wenn er die Anzahlung verwendet hat, um diesen Artikel beim Vertrieb zu bezahlen? Der wird nämlich den Teil nicht mehr zurücknehmen.
Da hat er dann ein ziemliche Liquiditätsproblem.
Und deswegen ist sowas moralisch verwerflich!!!
ad a) Nein, ganz im Gegenteil. Ich bin Student und arbeite neben dem Studium noch mindestens 20 Stunden/Woche.
ad b) Zumindest nicht sehr oft, aber oft genug um ein DH-Bike von einem Rennrad unterscheiden zu können *stolzsei*
ad c) Stimmt. Keiner mag mich. Alle machen sich immer nur lustig über mich. *schluchz*