2012-02-03, 23:36
Du hast mit deiner Bestellung/ mit deinem Kauf einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit deinem Verkäufer geschlossen und hast auch für den angegebenen Artikel/ die angegebenen Parts bezahlt, somit MUSS laut deutschem BGB der Verkäufer auch diesem Vertrag nachkommen. Sollte es wie in deinem Fall, nicht der Fall sein so hat der Verkäufer das Recht auf "Nachbesserung"-"Nacherfüllung".
Somit sollte/dürfte dies kein Problem darstellen und ich meine das du hierbei mit höflichem Nachdruck (auf Mangelbeseitigung bestehen) zur vertraglich vereinbarten Kurbel gelangst. Auch wenn du bereits schon gefahren wärst wäre dies auch kein Problem, dann könnte zwar der Verkäufer dir einen gewissen Betrag für die Nutzung gegen rechnen aber du wiederum für den Zeitraum wo du keine Kurbel hast auf Schadensersatz bestehen.
Diese Info dient keiner rechtlichen Beratung welche du bei einem Rechtsanwalt erhältst und dient NUR zur Info.
Sollte alles zu keinem zufriedenstellenden Erfolg führen so wende dich an einen Rechtsanwalt.
Somit sollte/dürfte dies kein Problem darstellen und ich meine das du hierbei mit höflichem Nachdruck (auf Mangelbeseitigung bestehen) zur vertraglich vereinbarten Kurbel gelangst. Auch wenn du bereits schon gefahren wärst wäre dies auch kein Problem, dann könnte zwar der Verkäufer dir einen gewissen Betrag für die Nutzung gegen rechnen aber du wiederum für den Zeitraum wo du keine Kurbel hast auf Schadensersatz bestehen.
Diese Info dient keiner rechtlichen Beratung welche du bei einem Rechtsanwalt erhältst und dient NUR zur Info.
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No pain no gain