2012-02-10, 12:49
fipu schrieb:Da jedoch der Hersteller sagt, dass alles in Ordnung ist und das Spiel nicht riesig ist, könnte das wohl noch schwierig werden.
Wenn nach mehrmaliger (i.d.R. 3 mal) vergeblich versuchter Mängelbeseitigung die Nachbesserung einer Sache fehlschlägt, so hat der Käufer ein Recht auf Rücktritt. (bis 2001 hieß es noch "Wandlung" was auch heut zu tage noch lieber verwendet wird, wenn auch nicht korrekt)
Allerdings sieht das Rücktrittsrecht auch u.a. folgende Bedingungen vor: Man muss dem Verkäufer den Versuch auf Mängelbeseitigung oder Minderung des Kaufpreises unter einer Fristsetzung einräumen, ohne dem ist ein Rücktritt nicht möglich.
Wenn allerdings der Verkäufer behauptet (schriftlich) es bestehen keine Mängel an dieser Sache, so kann man immer noch die Sache von einem fachkundigen begutachten lassen um das Gegenteil zu beweisen.
Es ist halt mit viel Zeit, Aufwand und Ärger verbunden und ich denke ebenfalls wie "fipu" dass du dir neue Buchsen besorgst und fertig. (Einen Vergleich bezgl. einem kostenlosen Fender haste ja bereits seitens des Verkäufers zugesichert bekommen)
No pain no gain