2012-06-01, 09:44
Es gibt mal eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Je nach Schwere der Verletzung kommt es zu einer Verhandlung und dort wird schon etwas situationsbedingt entschieden.
Steht ein Wanderer auf einer markierten Strecke so unübersichtlich, daß man nicht stehen bleiben konnte, wird nix rauskommen.
Scherereein hat man trotzdem.
Was Anderes ist es beim Fahren außerhalb dezidierter Downhillstrecken. Bleibt nur zu hoffen, daß der Radlfahrer ne Privathaftplfichtversicherung hat.
Je nach Schwere der Verletzung kommt es zu einer Verhandlung und dort wird schon etwas situationsbedingt entschieden.
Steht ein Wanderer auf einer markierten Strecke so unübersichtlich, daß man nicht stehen bleiben konnte, wird nix rauskommen.
Scherereein hat man trotzdem.
Was Anderes ist es beim Fahren außerhalb dezidierter Downhillstrecken. Bleibt nur zu hoffen, daß der Radlfahrer ne Privathaftplfichtversicherung hat.
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