2012-06-02, 02:26
Vorsicht mit dem Wort "Betrug"!
Du hast zwar eine Meinungsäußerung die unter Meinungsfreiheit fällt, jedoch äußerst du dich hier mit einer Tatsachenbehauptung welche nachvollzieh- bzw. nach nachprüfbar ist.
Sollte es sich als eine von dir unwahre Tatsachenbehauptung herausstellen kann der Schuß stark nach hinten losgehen z.B vom Geschädigten in Form einer Strafanzeige samt einer Verleumdungsklage nach § 187 StGB.
Du hast zwar eine Meinungsäußerung die unter Meinungsfreiheit fällt, jedoch äußerst du dich hier mit einer Tatsachenbehauptung welche nachvollzieh- bzw. nach nachprüfbar ist.
Sollte es sich als eine von dir unwahre Tatsachenbehauptung herausstellen kann der Schuß stark nach hinten losgehen z.B vom Geschädigten in Form einer Strafanzeige samt einer Verleumdungsklage nach § 187 StGB.
No pain no gain