2012-06-30, 11:30
Das ist eine ganz klare Sache:
WENN MAN EINE LANDUNG NICHT EINSIEHT, DANN DARF MAN AUCH NICHT SPRINGEN!
Im Fall muss man halt jemanden postieren, der einem zeigt ob die Landung frei ist. Aber einfach irgendwo runterspringen und nicht wissen, ob sich im Landebereich jemand aufhält ist grob fahrlässig. Dies gilt sowohl auf der Skipiste wie auf der Bikestrecke. Zumindest im Wintersportbereich gibts dazu auch genug eindeutige Urteile.
Noch eindeutiger ist das, wenn der Sprung über einen öffentlichen Weg wie diesen Forstweg geht und nicht nur eine reine, abgesperrte DH Strecke ist. Aber auch auf der muss man sicher sein, dass in der Landung nicht gerade ein gestürzter liegt.
Auf vielen Strecken steht auch in den Benutzungsbedingungen, dass man verpflichtet ist auf Sicht zu fahren.
Ich denke das Urteil des Gerichts wird eindeutig ausfallen. Fraglich ist nur, ob auch dem Streckenbetreiber eine Mitschuld zugesprochen wird.
WENN MAN EINE LANDUNG NICHT EINSIEHT, DANN DARF MAN AUCH NICHT SPRINGEN!
Im Fall muss man halt jemanden postieren, der einem zeigt ob die Landung frei ist. Aber einfach irgendwo runterspringen und nicht wissen, ob sich im Landebereich jemand aufhält ist grob fahrlässig. Dies gilt sowohl auf der Skipiste wie auf der Bikestrecke. Zumindest im Wintersportbereich gibts dazu auch genug eindeutige Urteile.
Noch eindeutiger ist das, wenn der Sprung über einen öffentlichen Weg wie diesen Forstweg geht und nicht nur eine reine, abgesperrte DH Strecke ist. Aber auch auf der muss man sicher sein, dass in der Landung nicht gerade ein gestürzter liegt.
Auf vielen Strecken steht auch in den Benutzungsbedingungen, dass man verpflichtet ist auf Sicht zu fahren.
Ich denke das Urteil des Gerichts wird eindeutig ausfallen. Fraglich ist nur, ob auch dem Streckenbetreiber eine Mitschuld zugesprochen wird.