2012-06-30, 11:31
So ein Unfall ist natürlich sehr bedauerlich!
Ich hoffe es geht allen Beteiligten bald wieder besser.
Also wenn dem Biker die Schuld zugesprochen wird, verstehe ich die Welt nicht mehr.
Ich meine, man ist hier auf einer ausgeschilderten DH-Strecke und nicht auf irgendeinem Wanderweg. Gerade dort muss ich mich darauf verlassen können dass niemand herumsteht. Sonst müsste ich ja auch jede Kurve/Steilhand/Sprung auf Sicht fahren, sprich innerhalb der Sichtweite stehen bleiben können und das ist sicher selten der Fall.
Bisher hat noch keiner die Aufsichtspflicht der Eltern/Aufsichtsorgane angesprochen.
Mmn kann dem Biker keine Schuld zugesprochen werden, es sei denn er hätte das Kind absichtlich über den Haufen gefahren - ich denke das können wir ausschließen.
Ich würde schon eher sagen, daß derjenige der sich auf eine Strecke begibt selbst schuld ist bzw. bei Kindern das Aufsichtsorgan oder bei ungenügender Absicherung/Kennzeichnung der Strecke der Betreiber.
Ich hoffe es geht allen Beteiligten bald wieder besser.
MEGA schrieb:[url] Ich befürchte dem Biker wird die Schuld zugesprochen und das würde ich echt traurig finden. Wie gesagt, das wichtigste ist, dass der Kleine wieder 100% fit wird, aber wenn dem Biker wirklich Schuld zugesprochen wird, dann würd mir das schon sehr zu denken geben. Wenn ich auf einer vermeintlich gesperrten Strecke unterwegs bin, fahre ich sicher nicht "auf Sicht" so wie im Straßenverkehr. Was macht das für einen Sinn? Leider gibts so Gummiparagraphen wie "befahrung auf eigene Gefahr", "Rücksicht auf andere Waldnutzer nehmen", ... und somit sind wir Biker wieder die blöden wenn was passiert.
Also wenn dem Biker die Schuld zugesprochen wird, verstehe ich die Welt nicht mehr.
Ich meine, man ist hier auf einer ausgeschilderten DH-Strecke und nicht auf irgendeinem Wanderweg. Gerade dort muss ich mich darauf verlassen können dass niemand herumsteht. Sonst müsste ich ja auch jede Kurve/Steilhand/Sprung auf Sicht fahren, sprich innerhalb der Sichtweite stehen bleiben können und das ist sicher selten der Fall.
Bisher hat noch keiner die Aufsichtspflicht der Eltern/Aufsichtsorgane angesprochen.
Mmn kann dem Biker keine Schuld zugesprochen werden, es sei denn er hätte das Kind absichtlich über den Haufen gefahren - ich denke das können wir ausschließen.
Ich würde schon eher sagen, daß derjenige der sich auf eine Strecke begibt selbst schuld ist bzw. bei Kindern das Aufsichtsorgan oder bei ungenügender Absicherung/Kennzeichnung der Strecke der Betreiber.