2012-06-30, 19:35
Sehe das ähnlich.
Für mich verhält es sich da wie mit der "generellen" Teilschuld die ja angeblich jeder Autofahrer trägt, wenn er einen schwächeren Verkehrsteilnehmer schädigt.
Generell gilt hier, dass mit der Bedienung des Autos Verantwortung einhergeht und gewisse Vorkehrungen zu treffen sind (bspw. auf Sicht fahren, immer rechtzeitig bremsen können, technisch einwandfreier Zustand des Fahrzeugs, etc.).
Dies ist im Straßenverkehr so aber auch nicht immer möglich, weshalb der Gesetzgeber hier meines Wissens nach sehr wohl Ausnahmen macht. Springt beispielsweise der Fußgänger nachweislich zwei Meter vor dem Auto auf die Straße, sagt jedem der gesunde Menschenverstand, dass hier kein vermeidendes Handeln des Autofahrers mehr möglich gewesen wäre. Diesen hierfür zu bestrafen, nur weil er Auto fährt, wäre schon recht sinnbefreit.
Ebenso bei der genannten Situation (wobei ich die Gegebenheiten jetzt nicht kenne).
War der Fußgänger aufgrund der Streckenführung nicht zu sehen, kann den Radfahrer doch höchstens noch eine minimale Teilschuld treffen.
Und wenn wir schon bei der Rechtslage sind:
Wie sieht es denn mit der Haftung des Grundbesitzers aus?
Ich meine, wenn ich im Wald von nem Baumstumpf falle und mir das Bein breche, hat nach geltendem Recht der Grundbesitzer seine Sicherungspflicht verletzt. Und das ist nun wirklich eine mehr als lächerliche Argumentation.
Im gegebenen Fall dürfte die Verantwortung vom Grundbesitzer auf den Betreiber der Strecke, die Stadt etc. übergeben worden sein, um den Track möglich zu machen.
D.h. doch theoretisch, dass diese ihrer Sicherungspflicht nicht nachkamen wenn der Track in gefährlicher Weise einen Weg kreuzt, oder?
Bei der ganzen Sache stellt sich mir nämlich die Frage, wozu ich mich auf einer ausgewiesenen Strecke bewegen sollte, wenn ich dort die selben Vorkehrungen zu treffen habe wie im alltäglichen Straßenverkehr.
Falls hier zufällig irgendwelche Juristen rumhängen, etwas Aufklärung wäre schön!
Für mich verhält es sich da wie mit der "generellen" Teilschuld die ja angeblich jeder Autofahrer trägt, wenn er einen schwächeren Verkehrsteilnehmer schädigt.
Generell gilt hier, dass mit der Bedienung des Autos Verantwortung einhergeht und gewisse Vorkehrungen zu treffen sind (bspw. auf Sicht fahren, immer rechtzeitig bremsen können, technisch einwandfreier Zustand des Fahrzeugs, etc.).
Dies ist im Straßenverkehr so aber auch nicht immer möglich, weshalb der Gesetzgeber hier meines Wissens nach sehr wohl Ausnahmen macht. Springt beispielsweise der Fußgänger nachweislich zwei Meter vor dem Auto auf die Straße, sagt jedem der gesunde Menschenverstand, dass hier kein vermeidendes Handeln des Autofahrers mehr möglich gewesen wäre. Diesen hierfür zu bestrafen, nur weil er Auto fährt, wäre schon recht sinnbefreit.
Ebenso bei der genannten Situation (wobei ich die Gegebenheiten jetzt nicht kenne).
War der Fußgänger aufgrund der Streckenführung nicht zu sehen, kann den Radfahrer doch höchstens noch eine minimale Teilschuld treffen.
Und wenn wir schon bei der Rechtslage sind:
Wie sieht es denn mit der Haftung des Grundbesitzers aus?
Ich meine, wenn ich im Wald von nem Baumstumpf falle und mir das Bein breche, hat nach geltendem Recht der Grundbesitzer seine Sicherungspflicht verletzt. Und das ist nun wirklich eine mehr als lächerliche Argumentation.
Im gegebenen Fall dürfte die Verantwortung vom Grundbesitzer auf den Betreiber der Strecke, die Stadt etc. übergeben worden sein, um den Track möglich zu machen.
D.h. doch theoretisch, dass diese ihrer Sicherungspflicht nicht nachkamen wenn der Track in gefährlicher Weise einen Weg kreuzt, oder?
Bei der ganzen Sache stellt sich mir nämlich die Frage, wozu ich mich auf einer ausgewiesenen Strecke bewegen sollte, wenn ich dort die selben Vorkehrungen zu treffen habe wie im alltäglichen Straßenverkehr.
Falls hier zufällig irgendwelche Juristen rumhängen, etwas Aufklärung wäre schön!
