2012-06-30, 20:29
Loki87 schrieb:Ebenso bei der genannten Situation (wobei ich die Gegebenheiten jetzt nicht kenne).
War der Fußgänger aufgrund der Streckenführung nicht zu sehen, kann den Radfahrer doch höchstens noch eine minimale Teilschuld treffen.
Eben nicht!
Wenn die Streckenführung so unischer ist, dann musst du halt dein Tempo drosseln und einen Sprung halt auch mal auslassen, wenn du niemanden hast der dir aufpasst. Die Letztverantwortung hat immer der Biker selber!
Bin mir recht sicher, dass der Biker die volle Schuld zugesprochen bekommt. Wenn natürlich ein Zuschauer unerwartet auf die Strecke springt oder jemand in der Landung eines Drops anfängt, einen Patschen zu flicken ist das was anderes.
Muss ja kein Fussgänger sein, kann genauso gut ein gestürzter Biker sein. Im Bikepark wird die Rechtssprechung kaum anders sein wie auf der Skipiste und da ists sehr eindeutig.
An der Nordkette ist der Zielsprung auch nicht einsehbar. Wenn ich dort gesprungen bin und allein war, hab ich immer zuerst geschaut ob keine Fussgänger in der Nähe sind und bin dann zum Bike zurück und gesprungen. Habe aber auch immer wieder Leute gesehen, die da Vollgas blind gesprungen sind. Das ist total unverantwortlich!
Habe letztes Jahr zweimal Wanderer im Landebereich erlebt. Die haben gar nicht gecheckt, dass das eine Bikestrecke ist. Wenn da jemand runtergesprungen wär häts definitiv Schwerverletzte gegeben.
Ich werd sicher auch ab und zu vielleicht mal wo zu schnell reinfahren, aber vorsätzlich zu sagen ich fahre nicht auf Sicht halte ich auch im Park für verantwortungslos.