2012-06-30, 20:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2012-06-30, 20:37 von Silent Flowcomp.)
Ich war noch nie in Windischgarsten, aber rechtlich gesehen hat der Bikeparkbetreiber die größten Sorgen am Hals.
Ich weiß nicht, genau, was für Schilder oder Absperrungen es sowohl beim Roadgap als auch beim Wanderweg gibt, aber der Gesetzestext gibt ganz klare Richtlinien vor.
- Grundsätzlich muss ein Betreiber/Veranstalter das Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um Besucher (hier Wanderer) vor Schaden zu bewahren.
- Der Veranstalter muss an gefährlichen Stellen Sicherheitsmaßnahmen dagegen treffen, oder dafür sorgen, dass Besucher (Wanderer) zumindest nicht in die Fahrbahn laufen können, weil sie vielleicht gar nicht die Fahrbahn erkennen.
- Welche Maßnahmen konkret geeignet sind, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich darf der Besucher/Fahrer von einem verständigen und vernünftgien Besucher (Wanderer) ausgehen.
- Insbesondere in Kurvenbereichen (beim Radsport Gaps, Sprünge, Drops, etc.) verlangt die Rechtsprechung bspw. nicht nur Absperrungen und Zäune, sondern auch ausreichenden Platz zu den Besucherplätzen (hier der Wanderweg), da erfahrungsgemäß hier das Unfallpotential sehr hoch ist
Also ganz am Anfang wird überprüft, inwiefern der Betreiber die Wanderer vor diesem Roadgap warnt (andersherum natürlich genauso!), wie das ganze Beschildert ist und ob es auch der allerletzte Depp kapieren würde, dass in diesem Bereich jederzeit von Gefahr ausgegangen werden kann.
Dann wird der Biker in die Mangel genommen, die Gründe dafür wurden eh schon genannt (zu schnell, zu wenig Übersicht, zu wenig Streckenkenntnis, zu wenig Kontrolle, usw.).
Dann werden die Erzieher/Aufpasser/Aufsichtsberechtigte der Kinder noch zurechtgerückt, die haben ja die Aufsichtspflicht verletzt, indem sie den kleinen da alleine in der Gefahrenzone stehen lassen haben.
Es wird also alle Beteiligten irgendwie treffen, eine 100%ige Schuldzuweisung für eine Einzelperson wird schwer.
Ausgehen könnte das ganze mit einer Streckensperrung oder wenns gut läuft nur mit Umbaumaßnahmen der Strecke.
Man siehts auch im Motorrennsport, da werden auch immer wieder Strecken gesperrt und platt gemacht, weil Zuschauer verletzt wurden.
Bei großen/bekannten Kursen gibts meistens nur eine Geldstrafe oder Umbaumaßnahmen. Aber sehr viele Strecken wurden schon wegen Zuschauerverletzungen komplett gesperrt.
Die meisten Bikeparks umgehen das ganze indem ein großes Schild aufgestellt wird, auf dem steht, dass jeder, der
die Strecke befährt, eine alleinige Schuld für alle eigenen und verusachten Unfälle übernimmt.
Damit wären die dann aus dem Schneider. Ist es in Windischgarten genauso, ists eigentlich eh klar.
Nur die meisten Biker lesen diese Schilder sowieso nicht.
Just my two cents.
Ich weiß nicht, genau, was für Schilder oder Absperrungen es sowohl beim Roadgap als auch beim Wanderweg gibt, aber der Gesetzestext gibt ganz klare Richtlinien vor.
- Grundsätzlich muss ein Betreiber/Veranstalter das Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um Besucher (hier Wanderer) vor Schaden zu bewahren.
- Der Veranstalter muss an gefährlichen Stellen Sicherheitsmaßnahmen dagegen treffen, oder dafür sorgen, dass Besucher (Wanderer) zumindest nicht in die Fahrbahn laufen können, weil sie vielleicht gar nicht die Fahrbahn erkennen.
- Welche Maßnahmen konkret geeignet sind, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich darf der Besucher/Fahrer von einem verständigen und vernünftgien Besucher (Wanderer) ausgehen.
- Insbesondere in Kurvenbereichen (beim Radsport Gaps, Sprünge, Drops, etc.) verlangt die Rechtsprechung bspw. nicht nur Absperrungen und Zäune, sondern auch ausreichenden Platz zu den Besucherplätzen (hier der Wanderweg), da erfahrungsgemäß hier das Unfallpotential sehr hoch ist
Also ganz am Anfang wird überprüft, inwiefern der Betreiber die Wanderer vor diesem Roadgap warnt (andersherum natürlich genauso!), wie das ganze Beschildert ist und ob es auch der allerletzte Depp kapieren würde, dass in diesem Bereich jederzeit von Gefahr ausgegangen werden kann.
Dann wird der Biker in die Mangel genommen, die Gründe dafür wurden eh schon genannt (zu schnell, zu wenig Übersicht, zu wenig Streckenkenntnis, zu wenig Kontrolle, usw.).
Dann werden die Erzieher/Aufpasser/Aufsichtsberechtigte der Kinder noch zurechtgerückt, die haben ja die Aufsichtspflicht verletzt, indem sie den kleinen da alleine in der Gefahrenzone stehen lassen haben.
Es wird also alle Beteiligten irgendwie treffen, eine 100%ige Schuldzuweisung für eine Einzelperson wird schwer.
Ausgehen könnte das ganze mit einer Streckensperrung oder wenns gut läuft nur mit Umbaumaßnahmen der Strecke.
Man siehts auch im Motorrennsport, da werden auch immer wieder Strecken gesperrt und platt gemacht, weil Zuschauer verletzt wurden.
Bei großen/bekannten Kursen gibts meistens nur eine Geldstrafe oder Umbaumaßnahmen. Aber sehr viele Strecken wurden schon wegen Zuschauerverletzungen komplett gesperrt.
Die meisten Bikeparks umgehen das ganze indem ein großes Schild aufgestellt wird, auf dem steht, dass jeder, der
die Strecke befährt, eine alleinige Schuld für alle eigenen und verusachten Unfälle übernimmt.
Damit wären die dann aus dem Schneider. Ist es in Windischgarten genauso, ists eigentlich eh klar.
Nur die meisten Biker lesen diese Schilder sowieso nicht.
Just my two cents.
Die dicken kleinen Kinder auf der Suche nach Kuchen...