2012-06-30, 22:14
Loki87 schrieb:Und wenn wir schon bei der Rechtslage sind:
Wie sieht es denn mit der Haftung des Grundbesitzers aus?
Ich meine, wenn ich im Wald von nem Baumstumpf falle und mir das Bein breche, hat nach geltendem Recht der Grundbesitzer seine Sicherungspflicht verletzt.
Teilweise ist/war das so. Bei uns haben sie kürzlich das Gesetz des Landes dahingehend geändert, dass der Wald-Benutzer selbst für waldtypische Gefahren haften muss und niemanden zur Rechenschaft ziehen kann. Waldtypische Gefahren sind dann natürlich wieder Definitionssache, die im Einzelfall vor Gericht geklärt werden müssen.