2012-06-30, 22:47
Ok,das ist schonmal interessant.
Vielmehr wollte ich mit der Sicherungspflicht auf die Sicherung der Wege hinaus.
Und wenn da der Verantwortliche, wer auch immer das sein mag, n Raodgap an die Straße stellt und den Weg auch nicht ausreichend sichert, hat er erstens eine Gefahrenquelle geschaffen und zweitens seine Wegesicherungspflicht verletzt.
Haben die also nur die Regelung für den "Wald und Flur Bereich" geändert, oder gilt das auch für das ausgewiesene Wegenetz?
Ich seh das nach wie vor so, dass sich hier zwei Parteien (Biker, Wanderer) in gutem Glauben in die Hände einer dritten Partei begeben (Betreiber,Stadt), welche eindeutig Gefahrenpotential VERURSACHT hat.
Ums mal zu verdeutlichen was ich damit mein:
Wenn die Stadt aus Kostengründen nen Kinderspielplatz und nen Hundetrainingsplatz für Hunde (am besten noch Schutzhunde/Polizeihunde) zusammen auf ein und das selbe Gelände legt, haben die Hundeführer auch keinen Fehler gemacht, wenn sie ihre Hunde dort frei laufen lassen. Das wurde ihnen schließlich ausdrücklich erlaubt.
Rechtlich (und auch was die Realitätsnähe angeht
) hinkt der Vergleich natürlich, aber sinngemäßg gibt es zumindest das wieder, was mich an der ganzen Sache etwas stutzig macht.
Vielmehr wollte ich mit der Sicherungspflicht auf die Sicherung der Wege hinaus.
Und wenn da der Verantwortliche, wer auch immer das sein mag, n Raodgap an die Straße stellt und den Weg auch nicht ausreichend sichert, hat er erstens eine Gefahrenquelle geschaffen und zweitens seine Wegesicherungspflicht verletzt.
Haben die also nur die Regelung für den "Wald und Flur Bereich" geändert, oder gilt das auch für das ausgewiesene Wegenetz?
Ich seh das nach wie vor so, dass sich hier zwei Parteien (Biker, Wanderer) in gutem Glauben in die Hände einer dritten Partei begeben (Betreiber,Stadt), welche eindeutig Gefahrenpotential VERURSACHT hat.
Ums mal zu verdeutlichen was ich damit mein:
Wenn die Stadt aus Kostengründen nen Kinderspielplatz und nen Hundetrainingsplatz für Hunde (am besten noch Schutzhunde/Polizeihunde) zusammen auf ein und das selbe Gelände legt, haben die Hundeführer auch keinen Fehler gemacht, wenn sie ihre Hunde dort frei laufen lassen. Das wurde ihnen schließlich ausdrücklich erlaubt.
Rechtlich (und auch was die Realitätsnähe angeht
