2013-01-25, 21:03
Wenn mich meine Jus Kenntnisse nicht täuschen, dann hast du auf jeden Fall das Recht auf "Reparatur". Heißt dieses Enstellrädchen sollen sie dier nachschicken (das lässt sich ja normalerweise einfach draufstecken. ist womöglich einfach "runter gefallen").
Bzgl. der trüben stelle: was bedeutet das? Ist dadurch die Funktion eingeschränkt oder ist es einfach nur ein kleiner optischer Mangel der ev. Produktionsbedingt vorkommen kann?
Sollten die Mängel wirklich grob sein, dann werden sie dir die Gabel einschicken und sie wird Repariert. Das Ganze Fahrrad deswegen zurückzugeben ist mMn nicht drin da der Händler ja die Möglichkeit hat den Mangel zu beheben (ka. ob du ein Rückgaberecht des ganzen Fahrrad hast falls es dir darum gehen sollte).
Bzgl. der trüben stelle: was bedeutet das? Ist dadurch die Funktion eingeschränkt oder ist es einfach nur ein kleiner optischer Mangel der ev. Produktionsbedingt vorkommen kann?
Sollten die Mängel wirklich grob sein, dann werden sie dir die Gabel einschicken und sie wird Repariert. Das Ganze Fahrrad deswegen zurückzugeben ist mMn nicht drin da der Händler ja die Möglichkeit hat den Mangel zu beheben (ka. ob du ein Rückgaberecht des ganzen Fahrrad hast falls es dir darum gehen sollte).
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