2013-04-16, 09:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2013-04-16, 09:31 von FloImSchnee.)
Tilman schrieb:Daß das aktuelle innerörtliche Tempolimit von 50 km/h hierzulande lt. StVO aktuell nur für KFZ gilt...Wie kommst du darauf? Das jeweils gültige Tempolimit der jeweiligen Straße gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sofern die nicht noch eine strengere Beschränkung (LKW auf der Autobahn etc) haben.
Das heißt: auch heute schon KÖNNTE dir die Polizei eine Strafe aufbrummen, wenn du mitm Radl mit 50 durch eine 30er-Zone fährst.
Ja, obwohl du keinen Tacho am Rad haben musst und strenggenommen gar nicht wissen können musst, wie schnell du bist.
Deshalb auch das "könnte": es ist schon höchst theoretisch, als Radler wegen Schnellfahrens eine Strafe zu kommen.
Darüber zu wettern find ich schon reichlich sinnlos.
Ich wüsste auch nicht, aus welchem Grund ein Radler schneller fahren sollen dürfte.
EDIT: meine Aussagen gelten für Österreich.