Zitat:Das mit dem kaputt gehen stimmt schon, nur hab ich 2007 noch gelernt, dass bei Verschleißteilen (wozu die Bremsscheibe eindeutig gehört) die Beweislast nicht automatisch die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
1. Gehts hauptsächlich um die Bremsklötze.
2. Die Bremsscheibe wär ein Folgeschaden und ist damit sowieso gänzlich anders zu behandeln. Ist aber an sich da unabwendbar auch von der Gewährleistung gedeckt.
3. Ich wiederhole nochmals: Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung.
4. Wo hast du das gelernt?
Zitat:Das oft viel Blödsinn in AGB's steht stimmt auch, aber auch da kann sich der Händler auf die Garantie/Gewährleistung vom Importeur oder Hersteller berufen. Somit nimmt er sich aus der direkten Schusslinie.Das ist falsch. Nur der Händler ist dem Endverbraucher verpflichtet. Was dahinter der Importeur/Großhändler/Hersteller rumzickt kann dem Endverbraucher egal sein. (In dem Fall nicht weil der Händler ein Freund ist.)
Du verwechselst offensichtlich Gewährleistung und Garantie.
Ich würd die Bremsklötze auf jeden Fall reklamieren, auch wenn es ein günstiges Bauteil ist. Einfach deswegen weil es ein offensichtlicher Defekt/Qualitätsmangel ist. Es ist im Interesse des Herstellers defekte Ware zurückzubekommen, zumindest eine Benachrichtigung. Sonst ist dieser nicht in der Lage auf Qualitätsprobleme zu reagieren.
Das Problem ist in der Regel nicht der Hersteller sondern der Großhändler. Denn dieser hat mit Gewährleistungsfällen nur Scherereien und keinen Nutzen.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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