georg schrieb:4. Wo hast du das gelernt?
Das ist falsch. Nur der Händler ist dem Endverbraucher verpflichtet. Was dahinter der Importeur/Großhändler/Hersteller rumzickt kann dem Endverbraucher egal sein. (In dem Fall nicht weil der Händler ein Freund ist.)
Ich würd die Bremsklötze auf jeden Fall reklamieren, auch wenn es ein günstiges Bauteil ist. Einfach deswegen weil es ein offensichtlicher Defekt/Qualitätsmangel ist. Es ist im Interesse des Herstellers defekte Ware zurückzubekommen, zumindest eine Benachrichtigung. Sonst ist dieser nicht in der Lage auf Qualitätsprobleme zu reagieren.
Habe 2007 im Zuge der Meisterschule die Unternehmerprüfung gemacht. Da wurde das leidige Thema auf und nieder, hin und her diskutiert.
Wenn so einfach wäre, wie du es schilderst. Wären 80% der Anwälte arbeitslos.
Das der Händler dem Endverbraucher verpflichtet ist stimmt. Jedoch muss dieser nicht auf eigrne Kappe die Gewährleistung/Garantie abwickeln. Da wird sich sauber auf den Importeur/Großhändler/Hersteller abgeputzt.
Er muss sich der Sache annehmen und die Abwicklung übernehmen. Aber dies nicht aus eigener Tasche machen! Oder warum wird z.B ein Rahmen nach Bruch oft eingeschickt usw.?
In diesem Fall wäre der Bremsbelag das Teil das unter die Gewährleistung fallen würde. Die Bremsscheibe wird schwierig, denn durch einmal bremsen Eisen auf Eisen ist diese nicht defekt oder kaputt. Bei der akustischen Veränderung hätte also eine Kontrolle erfolgen müssen. Das diese unter Folgeschaden fällt ist auch unbestritten.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe

Das auch Verschleißteile der Gewährleistung unterliegen ist so schon richtig. Nur ist dort die Beweislast anders geregelt.
Kann möglich sein das hier eine Änderung an mir vorübergegangen ist. Was mich aber auch nicht wirklich stört.
Hab in letzter Zeit (und auch in Vergangenheit) leider den einen oder anderen Fall am Auto gehabt mit Gewährleistung, kurz gesagt vergiss es!
Dort war der Wert zwar etwas höher was das Material angeht, aber dennoch kannst es vergessen. Die Nerven und Kosten spar ich mir und ersetz das schei** Teil selber.
Gewährleistung und Garantie klingt immer so schön, nur wenns dazu kommt ist man meist der zweite (ok bei der Garantie net unbedingt). Aber da gegen den Händler/Importeur/Hersteller anstinken kannst in der Regel vergessen. Ausser man zieht gerne vor Gericht und hat vieeeeel Zeit und Nerven.
Das Leben ist keine Erdnuss!
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