Leute, wir machen jetzt ein Online Bier auf!
:beer:
Worum gehts da?
Das Gewerbe des Fotografen ist ab jetzt ein freies Gewerbe und darf von jedermann/frau ohne Prüfung etc. ausgeübt werden.
Siehe http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/atta...eidung.pdf
Das nenn ich mal ein Weihnachtsgeschenk! Das muß gefeiert werden.
:mrpurple::mrpurple::mrpurple::mrpurple::mrpurple:
:waytogo: :grouphug: :wine: :austria:
:thankyou:
:thewave: :yay::insane:
:beer:
Zitat:Der Verfassungsgerichtshof hat .. über den Antrag
des VERWALTUNGSGERICHTSHOFES§ 94 Z 20 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. 194 idF BGBl. I 42/2008, als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu § 94 Z 20 GewO 1994, BGBl. 194 idF BGBl. I 42/2008, als verfassungswidrig aufzuheben und gemäß Art. 140 Abs. 4 B-VG festzustellen, dass § 150 Abs. 5 GewO 1994, BGBl. 194 idF BGBl. I 11/2002, verfassungswidrig war, in seiner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß Art. 140 B-VG zu Recht erkannt:
I. § 94 Z 20 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 idF BGBl . I Nr. 42/2008, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
Worum gehts da?
Das Gewerbe des Fotografen ist ab jetzt ein freies Gewerbe und darf von jedermann/frau ohne Prüfung etc. ausgeübt werden.
Siehe http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/atta...eidung.pdf
Das nenn ich mal ein Weihnachtsgeschenk! Das muß gefeiert werden.
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:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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