2014-09-18, 12:05
Tyrolens schrieb:Bezog sich eh auf den normalen Straßenverkehr, der als Schauplatz für eine normale Trainingsausfahrt diente.
Ich hab mich wohl nicht detailiert genug ausgedrückt.

Ich beziehe mich auf die Außage das der OGH die Helmpflicht "für Radfahrer bejaht, die unter rennmäßigen Bedingungen fahren". Das könnte man mMn auch auf nicht rennmäßige Bedingungen ausweiten.
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