2014-11-24, 22:10
Grundeigentümer und Wegeerhalter können Unterschiedlich sein.
Es gibt Wege ohne Erhalter, die z.B. durch begehen entstanden sind, und jetzt als Servitut bestehen.
Wenn ein Weg einen Erhalter hat, z.B.: Naturfreunde, AV dann haften diese wie beschrieben.
Also wegen Erosionsschäden durch Radfahrer, muss ich sagen, die kenne ich nur von quasi offiziellen Wegen, die ohne treten/tragen erreichbar sind.
Hier werden wir Biker selbst mit in die Wegewartung einsteigen müssen, was aber in meinem Umfeld kein Problem ist, und schon aktiv gemacht wird.
Ich halte das aber nicht für ein Primärproblem.
Es gibt Wege ohne Erhalter, die z.B. durch begehen entstanden sind, und jetzt als Servitut bestehen.
Wenn ein Weg einen Erhalter hat, z.B.: Naturfreunde, AV dann haften diese wie beschrieben.
Also wegen Erosionsschäden durch Radfahrer, muss ich sagen, die kenne ich nur von quasi offiziellen Wegen, die ohne treten/tragen erreichbar sind.
Hier werden wir Biker selbst mit in die Wegewartung einsteigen müssen, was aber in meinem Umfeld kein Problem ist, und schon aktiv gemacht wird.
Ich halte das aber nicht für ein Primärproblem.
legal biken - auch in Österreich: wir 800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Forststraßen und geeigneten Wegen, mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren! Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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