2015-04-19, 20:20
Vor 40 Jahren wurde in Österreich das Forstgesetz verabschiedet.
Mit diesem Gesetz, genauer gesagt dem §33 Abs 1 - wurde der freie Zugang zur Natur und zum Wald für die erholungsuchende Bevölkerung gesetzlich verankert. Das "Wegerecht" und die "Wegefreiheit" sind für den Großteil der Bevölkerung heutzutage selbstverständlich.
Vergessen wird dabei auf einen fast 80-jährigen Kampf für dieses Recht.
In den Nachbarländern Österreichs ist auch das Befahren von
Forststraßen (und teilweise Wegen) mit Fahrrädern erlaubt.
„Jedermann darf….Wald zu Erholungszwecken betreten und
sich dort aufhalten.“
§ 33 Abs. 1 des ÖsterreichischenForstgesetzes 1975 (BGBl. Nr.
440/1975)1
Ein Absatz, der polarisiert…
In diesem Dossier anbei findet ihr Statements relevanter Verbände, Politiker und Interessenvertreter zu den Fragen und eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Situation in Österreich und in anderen Ländern.
Die pointiertesten Aussagen haben wir für euch in in diesem Artikel zusammen gefaßt!
Mit diesem Gesetz, genauer gesagt dem §33 Abs 1 - wurde der freie Zugang zur Natur und zum Wald für die erholungsuchende Bevölkerung gesetzlich verankert. Das "Wegerecht" und die "Wegefreiheit" sind für den Großteil der Bevölkerung heutzutage selbstverständlich.
Vergessen wird dabei auf einen fast 80-jährigen Kampf für dieses Recht.
In den Nachbarländern Österreichs ist auch das Befahren von
Forststraßen (und teilweise Wegen) mit Fahrrädern erlaubt.
„Jedermann darf….Wald zu Erholungszwecken betreten und
sich dort aufhalten.“
§ 33 Abs. 1 des ÖsterreichischenForstgesetzes 1975 (BGBl. Nr.
440/1975)1
Ein Absatz, der polarisiert…
In diesem Dossier anbei findet ihr Statements relevanter Verbände, Politiker und Interessenvertreter zu den Fragen und eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Situation in Österreich und in anderen Ländern.
Die pointiertesten Aussagen haben wir für euch in in diesem Artikel zusammen gefaßt!
legal biken - auch in Österreich: wir 800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Forststraßen und geeigneten Wegen, mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren! Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
www.upmove.eu/legalbiken
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