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@Mankra
Weil du das grad ansprichst mit schwerer/leichter Verletzung. Bei Zeitungen heißt's ja immer wieder: Leicht verletzt, schwer verletzt, Verletzungen unbestimmten Grades... Ich glaub zwar, dass die auch oft daneben liegen.
Ich würde eine schwere Verletzung interpretieren als was lebensbedrohliches oder mit schwerwiegenden Folgen. Aber ich bild mir ein schon von schweren Verletzungen gelesen zu haben, wo sich jemand einen Finger gebrochen hat oder so...
Gibt's da eine offizielle Richtlinie was eine leichte oder schwere Verletzung ist?
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noox schrieb:@Mankra
Weil du das grad ansprichst mit schwerer/leichter Verletzung. Bei Zeitungen heißt's ja immer wieder: Leicht verletzt, schwer verletzt, Verletzungen unbestimmten Grades... Ich glaub zwar, dass die auch oft daneben liegen.
Ich würde eine schwere Verletzung interpretieren als was lebensbedrohliches oder mit schwerwiegenden Folgen. Aber ich bild mir ein schon von schweren Verletzungen gelesen zu haben, wo sich jemand einen Finger gebrochen hat oder so...
Gibt's da eine offizielle Richtlinie was eine leichte oder schwere Verletzung ist?
@Noox:
eigentlich gibts es für Laien da kein Schema, was eine schwere bzw. leichte Verletzung ist. Es liegt immer im Ermessen des Betrachters. Zb. wenn sich jemand die Hand bricht mit der er Schreibt und im Büro arbeitet, ist es für den Arbeitgeber eine schwere Verletzung, da er eine unbestimmte Zeit ausfallen wird und somti seiner Arbeit nicht nachkommen kann.
Im Rettungswesen, gibt es natürlich eine Einteilung der Verletztengrade (Trainage), doch dieses Schema wird auch nur bei Großunfällen / Katastrophen angewendet. Des weiteren gibt es noch eine Unterteilung für die Einsatzgründe, je nach Schwere (jedoch muss man sich hier auf die Aussagen des Melders verlassen). Wie schon gesagt für Laien nicht gerade Interessant, da dies eher Qualitätstechnische Gründe (für die Rettung) hat.
Auch unser Notarztsystem ist nach einem Schema unterteilt (NACA). Falls es jemanden Intressiert könnt ich euch da noch einen genaueren Einblick geben!
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hab mir das auch schon oft gedacht, was die medien da immer unter schwerer/leichter verletzung verstehn bzw wie sie auf das jeweilige ergebnis kommen
mir fiele zu disem thema nur das naca-scoring bzw für neurologisch sachn die glascow-coma-scale ein...
beim gcs werden halt ein paar punkte bewertet (augenöffnen, zb spontan, oder nicht mal mehr mit schmerzreiz) etc.. da gibts dann als maximale punktzahl 15...
da heißts halt ab 8 liegen schwere neurologische schäden vor bei denen von akuter lebensgefahr ausgegangen wird... (also intubatiuon etc..)
aber auch ned wirklich ned einteilung leicht/schwer und eben nur auf neurologische sachn anwendbar...
näher drann wäre eben das naca schema, wo von 1-7 eingeteilt wird, ob es keiner behandlung bedarf (1) oder ob bereits der tod vorliegt (7)
aber weiß nicht inwiefern man da sagen könnte leichte und schwere verletzung, weil da wirklich nur grob eingeteilt wird etc...
edit  smelly...mist ned schnell gnua getippt
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Rechtlich ist alles über 3 Tage Krankenhausaufenthalt eine schwere Körperverletzung.
Medien übertreiben eigentlich immer, 2 Bsp. aus meiner Erfahrung:
Als Lehrling hab ich bei einer Pferdekutsche für Besucherfahrten etws repaiert, nächsten Morgen beim Aufstehen im Radio: Pferdekutsche in B.Waltersdorf geriet auf einer abschüssigen Straße außer Kontrolle und überschlug sich, einige Schwerverletzte wurden ins Spital gebracht, etc.
Zur Lehrstelle, Polizei schon da, aufgenommen, was gemacht wurde (hatte nix damit zu tun, die Pferde gingen durch, weil ein Wespenscharm daherkam), etc. Dabei erfuhren wir, ein paar Abschürfungen, kein einziger Bruch oder sonst etwas.
Bei meinem Autoüberschlag 99 stand in der Zeitung: Manfred K. 24, Reifenmonteur aus Sebersdorf überschlug sich nach einem Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit mehrmals und wurde mit schwersten Verletzungen vom Notarzt ins Spitalgebracht.
Was ich hatte: Prellungen, kein einzigen Bruch, und ein paar Schnittwunden.
Zum Thema: Im Prinzip ist jeder für sich selbst verantwortlich, ist einem etwas zu steil, zu schwierig, ein Sprung zu groß, es zwingt einem niemanden dies zu fahren. Ich finds z.B. nicht OK, daß der Rennveranstalter von den Eltern verklagt wird.
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matthias schrieb:beim gcs werden halt ein paar punkte bewertet (augenöffnen, zb spontan, oder nicht mal mehr mit schmerzreiz) etc.. da gibts dann als maximale punktzahl 15...
stimmt. vorher weisstn das?
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Wyatt_Erb schrieb:stimmt. vorher weisstn das?
ja manche von uns sind , oder waren beim roten kreutz / asb / johanniter.... usw.
und da lernt man das halt !!!
@mankra: Geb dir da vollkommen recht !
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Wyatt_Erb schrieb:stimmt. vorher weisstn das?
tja man hat so seine quellen 
nö, aber den fuck musste ich, bis ich vor kurzem kündigt hab, immer am rtw-schein ausfüllen, wennst des oft machst bleiben einem selbst die sachen im gedächtniss, die einen garned intressiern
zum thema, muss im mankra recht geben, es wird echt verdammt viel übertrieben (eh klar, bad news are good news, wen würds auch schon intressiern wenns sagen "einfacher überschlag, nix passiert, paar prellungen" zb..)... is halt ein umfassenderes problem
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mankra schrieb:Zum Thema: Im Prinzip ist jeder für sich selbst verantwortlich, ist einem etwas zu steil, zu schwierig, ein Sprung zu groß, es zwingt einem niemanden dies zu fahren. Ich finds z.B. nicht OK, daß der Rennveranstalter von den Eltern verklagt wird.
100% Zustimmung... und das mit dem Verklagen ist leider möglich aber eine Schweinerei und schadet unserem Sport sehr.
Von Außenstehenden wird die Schwere der Verletzung auch oft aufgrund optischer und akustischer Wahrnehmungen festgenagelt.
Wenn also ein Verletzter viel blutet oder laut schreit meint man er ist schwer verletzt... wirklich schlimm und sofortige Hilfe brauchen jedoch meistens die die nix mehr sagen und ruhig irgendwo rumliegen. Um die kümmern wir uns immer zuerst.
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Meist sind es ja nicht die Eltern, sondern deren Versicherung welche versuchen einen Schuldigen zu finden um die Kosten abzuwälzen.
Eltern melden Schaden, Versicherung zahlt erst mal und frägt genauer nach, Versicherung nimmt Dritten in Regress
Da muß man als Veranstalter oder Betreiber von Dirts usw. auch aufpassen. Ein Haftungsausschluß hilft zum Beispiel überhautp nix, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Wo diese anfängt bestimmt am Ende der Richter.
Da kann nen Northshore ohne Geländer und doppeltem Boden schon zum Diskussionsgrund werden.
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