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Nochmal zur Grundsätzlichen Frage:
Das Gewährleistungsrecht deckt nur Mängel, die durch einen Fehler bei der Auslieferung in den nächsten 2 Jahren bei sachgemäßen Gebrauch zutage tritt.
In den ersten 6 Monaten, muß der Hersteller beweißen, daß der Fehler zum Auslieferungszeitpunkt noch nicht bestand.
Nach den 6 Monaten gilt Beweißumkehr, d. h. der Käufer muß beweisen, daß der Mangel bereits bei der Auslieferung bestand.
Sturzschäden gehören sicher nicht dazu.
Klar ist es eine Streitfrage, was ist sachgemäßer Gebrauch, aber Stürz, so leicht sie auch sein mögen, gehören sicher nicht dazu.
Bsp: MX fahrer legen auch öfters mal das Mopperl um (bleibt net aus, gehört dazu), trotzdem wird ein abgerissener Brems oder Kupplungshebel nicht ersetzt.
Kommt erst keiner auf die Idee, sowas als Gewährleistungsfall anzugeben. Eh klar.
Ist beim Biken die gleiche Gesetzeslage.