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Garantieabwicklung bei einer Federgabel
#1
Hallo .
Habe eine Magura Quake cp 125. Sie war schon des öffteren defekt, hab sie immer von Magura reparieren lassen. Hab auch einmal eine neue bekommen, die jetzt wieda kapput ist.
Habe mich beim Händler gemeldet um den kauf zu wandeln, aber er will es nicht machen.

Wenn ihr schon erfahrungen in diesem gebiet habt bitte melden. Oder sagt mir bitte wie ich weiter vorgehen soll.

Danke mfg josef


hab die gabel am 17.02.2003 gekauft.
Sie nach zwei reperaturversuchen, bekam ich nach dem 3. defekt eine neue gabel, welche jezt wieder kapput ist. Habe sie zu magura geschickt wegen der wandlung, die haben gesagt sie müssen das überprüfen. Dann habe sie mir die gabel repariert wieder zurück geschickt. Zur Zeit liegt sie bei mir herum.
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#2
nach 3x reklamation hast das recht auf wandlung. zumindest in österreich.
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#3
Wandelung gibts nicht mehr. Ist durch Rücktritt ersetzt worden. Des ist aber eigentlich wurscht.

Schreib mal genaueres.
Wann hast die Gabel gekauft usw.

Eine Nachberfüllung, hier Nachbesserung § 439 S.1, gilt gemäß §440 S.2 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
In Folge der Erfolglosigkeit der Nacherfüllung fällt die Fristsetzung zum Rücktritt weg und Du kannst nach § 323 I vom Kaufvertrag zurücktreten.

Kommt halt auch auf den Schaden und wannst die Gabel gekauft hast an.
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#4
Jetzt hab grad ein bissl mehr Zeit.

Alsooo,

wenn sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang (Kaufdatum) gezeigt hat, so wird nach § 476 BGB vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels (voll Speed gegen nen Baum) unvereinbar.

Als Deine Gabel von Magura nachgebessert wurde, hast Dein Recht auf Nacherfüllung § 439 I BGB geltend gemacht. Dieses besagt, dass Du als Nacherfüllung zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kannst.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (§ 439 II BGB)

Du schreibst Deine Gabel wurde schon zweimal eingeschickt, dann hast ne neue bekommen und diese ist jetzt auch wieder defekt.

Nach § 323 BGB darfst vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung entfällt nach § 440 S. 1 BGB, da nach $ 440 S. 2 BGB eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen gilt.

Die Übergabe einer neuen und jetzt wieder defekten Gabel stellt keinen neuen Vertrag dar, sondern lediglich eine weitere Nacherfüllung.

Dies alles ohne jegliches Gewähr.
Wennst Du Dir ne XC-Gabel gekauft hast und diese permanent kaputtdropst, bisst selber Schuld. Des steht gleich ganz oben im § 476 BGB.
Der § 476 BGB besagt, dass es sich um eine Beweislastumkehr handelt. Heißt, dass im ersten Halbjahr Dir die mangelfreiheit der Sache nachgewiesen werden muss. Wennst also jedesmal mit ner Gabel ankommst die nach hinten gebogen ist oder das Innenleben pulverisiert, brauchst Dich nicht wundern, wennst auf Widerstand stößt.

Daher kann man so einen Fall nicht so einfach über Inet lösen ohne genauere Angaben.
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#5
die quake cp 125 ist doch laut magura eine fr gabel. Ich habe sie in eínem dual hardtail gefahren.
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#6
Hab ich überlesen, dass es sich um ne Quake CP125 handelt.
Wann hast Du die Gabel gekauft?

EDIT:
Wär einfacher wennst neu postetst anstatt den ersten Beitrag zu editieren.
Wenn ich des nicht durch Zufall gesehn hätt, hätt ich noch ein bissl gewartet und dann den Thread vergessen.

Rein rechtlich kannst eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Somit enfällt auch die Fristsetzung samt Androhung des Rücktritts. Du mußt die Gabel auch nicht zu Magura schicken, sondern kannst se Deim Händler auf den Tisch legen und Dein Geld zurück verlangen.

Wie Du das Deinem Händler klar machst ist jetzt Deine Sache. Dem Rücktritt muss der Händler oder Magura nicht zustimmen. Dieses Recht steht Dir zu.
Droh dem Händler, dass Du oder Deine Eltern sich nen Anwalt nehmen und er dann die Kosten tragen muss, da er Dir das Rücktrittsrecht verweigert.

Falls Du oder Deine Eltern ne Rechtsschutzversicherung haben, würd ich mich halt dort nochmal erkundigen und dann dem Händler nen Brief schreiben lassen.
Oder ruf dort mal an ->http://www.anwalt-am-telefon.de/ und schilder kurz und bündig Dein Problem. Achtung kostet 1,86 € die Minute.
Wenn die Dir des selbe wie ich erzählen, nimmst Dein Handy mit zum Händler und bittest Dein Telefonpartner, Deinen Händler über Dein Recht aufzuklären. Is aber nich billig.

Kannst Dir auch ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besorgen und Dein Händler den § 323 Absatz 1 und dann den § 440 durchlesen lassen.
Les vorher aber mal alle von mir oben aufgeführten Paragraphen und durch und versuch es auch nach zu vollziehen.
Erzähl ihm vielleicht auch, dass Du ihm alle Kosten die Dir angefallen sind um die Gabel jedesmal zu ihm zu bringen, ihm berechnen könntest.
Und um ihn etwa zu besänftigen, dass er alle anfallenden Kosten nach § 478 Magura berechnen kann und es für ihn eigentlich keinen wirtschaftlichen Nachteil hat.

Geh aber auf keinen Fall hin und erzähl, dass Du in nem Forum gelesen hast ...
Wennst kein BGB hast, kannst die einzelnen Paragraphen bestimmt auch aus dem Internet ausdrucken. Wobei ein BGB grad mal 5 € kostet und in keinem Haushalt fehlen sollt.

Viel Glück
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