2003-01-16, 00:05
OOOOje...des wird lang...also:
§ 3 Abs 1 StGB:
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit...blabla...von sich oder einem anderen abzuwehren. ...
Dh also, dass Du Dich, wenn Dich der Förster mit dem Pfefferspray bedroht, sehr wohl wehren darfst...
Aber das is auch alles sehr heikel, dass man da nicht ín den Notwehrexzess hineinkommt und dergl....
Eine Handlung im Affekt is übrigens nur ein besonderer Milderungsgrund! Dh Du wirst sehr wohl vor Gericht gestellt!
Also grad in Deiner Situation Pethem würde ich mich nicht zu heftig wehren und hoffen, dass noch irgendwo eine kleine Narbe bleibt...am besten im Gsicht...
Dann kriegt man als ledige Person nämlich noch a bissi mehr Schmerzensgeld...weil man dann "schwerer vermittelbar" is...*ggg*![[Bild: icon_mrgreen.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_mrgreen.gif)
![[Bild: icon_twisted.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_twisted.gif)
Hab ich jetzt was vergessen, oder hab ich wiedermal viel geredet und nix gesagt?
![[Bild: mrblue.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mrblue.gif)
§ 3 Abs 1 StGB:
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit...blabla...von sich oder einem anderen abzuwehren. ...
Dh also, dass Du Dich, wenn Dich der Förster mit dem Pfefferspray bedroht, sehr wohl wehren darfst...
Aber das is auch alles sehr heikel, dass man da nicht ín den Notwehrexzess hineinkommt und dergl....
Eine Handlung im Affekt is übrigens nur ein besonderer Milderungsgrund! Dh Du wirst sehr wohl vor Gericht gestellt!
Also grad in Deiner Situation Pethem würde ich mich nicht zu heftig wehren und hoffen, dass noch irgendwo eine kleine Narbe bleibt...am besten im Gsicht...
Dann kriegt man als ledige Person nämlich noch a bissi mehr Schmerzensgeld...weil man dann "schwerer vermittelbar" is...*ggg*
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Hab ich jetzt was vergessen, oder hab ich wiedermal viel geredet und nix gesagt?
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