2003-01-16, 00:31
Man darf sich auf nur mit verhältnismäßigen Mittel wehren. Also nicht mit nem Baumstamm drauf los kloppen und die Betonung liegt auch auf Abwehr und Verteidigung.
Oft genug wird sowas aber auch fallen gelassen von der Staatsanwaltschaft wegen Nichtinteresse der Öffentlichkeit.
Dann mußt privat Klagen und wenn Du eifrig zurückgeschlagen hast, sind die Erfolgschancen nicht sehr hoch.
Am besten sofort zum Arzt zweck Attest und gleich danach zur Polizei.
Oft genug wird sowas aber auch fallen gelassen von der Staatsanwaltschaft wegen Nichtinteresse der Öffentlichkeit.
Dann mußt privat Klagen und wenn Du eifrig zurückgeschlagen hast, sind die Erfolgschancen nicht sehr hoch.
Am besten sofort zum Arzt zweck Attest und gleich danach zur Polizei.