2003-03-25, 22:39
Dies ist auf jeden Fall ein Grund, Dein Geld zurück zu verlangen. Außer Du wurdest vor dem Kauf darauf hingewiesen. Ansonsten solltest Du keine Probleme haben.
Falls der Typ sich quer stellt, weis ihn darauf hin, daß er rechtlich keine Chance hat.
Wenn er sich am Telefon dumm stellt, kannst auch zur Polizei gehen und denen den Fall schildern. Die rufen dann für Dich dort an, was sich als recht wirkungsvoll erweisen sollte. Nimm den Rahmen und falls vorhanden, den Kaufvertrag mit. Wenn der Rahmen aus eBay ist, druck die Verkaufsanzeige aus.
Edit:
Hab grad des von Deinem Vater und Anwalt gelesen. Sollte für nen Anwalt kein Problem sein.
Die Gefahr der Vernichtung oder Beschädigung der Ware geht erst bei Dir an der Haustür auf Dich über. Der Verkäufer haftet also bis zu Deiner Haustüre für Schäden.
Falls der Typ sich quer stellt, weis ihn darauf hin, daß er rechtlich keine Chance hat.
Wenn er sich am Telefon dumm stellt, kannst auch zur Polizei gehen und denen den Fall schildern. Die rufen dann für Dich dort an, was sich als recht wirkungsvoll erweisen sollte. Nimm den Rahmen und falls vorhanden, den Kaufvertrag mit. Wenn der Rahmen aus eBay ist, druck die Verkaufsanzeige aus.
Edit:
Hab grad des von Deinem Vater und Anwalt gelesen. Sollte für nen Anwalt kein Problem sein.
Die Gefahr der Vernichtung oder Beschädigung der Ware geht erst bei Dir an der Haustür auf Dich über. Der Verkäufer haftet also bis zu Deiner Haustüre für Schäden.