2004-01-24, 22:21
Hab ich überlesen, dass es sich um ne Quake CP125 handelt.
Wann hast Du die Gabel gekauft?
EDIT:
Wär einfacher wennst neu postetst anstatt den ersten Beitrag zu editieren.
Wenn ich des nicht durch Zufall gesehn hätt, hätt ich noch ein bissl gewartet und dann den Thread vergessen.
Rein rechtlich kannst eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Somit enfällt auch die Fristsetzung samt Androhung des Rücktritts. Du mußt die Gabel auch nicht zu Magura schicken, sondern kannst se Deim Händler auf den Tisch legen und Dein Geld zurück verlangen.
Wie Du das Deinem Händler klar machst ist jetzt Deine Sache. Dem Rücktritt muss der Händler oder Magura nicht zustimmen. Dieses Recht steht Dir zu.
Droh dem Händler, dass Du oder Deine Eltern sich nen Anwalt nehmen und er dann die Kosten tragen muss, da er Dir das Rücktrittsrecht verweigert.
Falls Du oder Deine Eltern ne Rechtsschutzversicherung haben, würd ich mich halt dort nochmal erkundigen und dann dem Händler nen Brief schreiben lassen.
Oder ruf dort mal an ->http://www.anwalt-am-telefon.de/ und schilder kurz und bündig Dein Problem. Achtung kostet 1,86 € die Minute.
Wenn die Dir des selbe wie ich erzählen, nimmst Dein Handy mit zum Händler und bittest Dein Telefonpartner, Deinen Händler über Dein Recht aufzuklären. Is aber nich billig.
Kannst Dir auch ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besorgen und Dein Händler den § 323 Absatz 1 und dann den § 440 durchlesen lassen.
Les vorher aber mal alle von mir oben aufgeführten Paragraphen und durch und versuch es auch nach zu vollziehen.
Erzähl ihm vielleicht auch, dass Du ihm alle Kosten die Dir angefallen sind um die Gabel jedesmal zu ihm zu bringen, ihm berechnen könntest.
Und um ihn etwa zu besänftigen, dass er alle anfallenden Kosten nach § 478 Magura berechnen kann und es für ihn eigentlich keinen wirtschaftlichen Nachteil hat.
Geh aber auf keinen Fall hin und erzähl, dass Du in nem Forum gelesen hast ...
Wennst kein BGB hast, kannst die einzelnen Paragraphen bestimmt auch aus dem Internet ausdrucken. Wobei ein BGB grad mal 5 € kostet und in keinem Haushalt fehlen sollt.
Viel Glück
Wann hast Du die Gabel gekauft?
EDIT:
Wär einfacher wennst neu postetst anstatt den ersten Beitrag zu editieren.
Wenn ich des nicht durch Zufall gesehn hätt, hätt ich noch ein bissl gewartet und dann den Thread vergessen.
Rein rechtlich kannst eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Somit enfällt auch die Fristsetzung samt Androhung des Rücktritts. Du mußt die Gabel auch nicht zu Magura schicken, sondern kannst se Deim Händler auf den Tisch legen und Dein Geld zurück verlangen.
Wie Du das Deinem Händler klar machst ist jetzt Deine Sache. Dem Rücktritt muss der Händler oder Magura nicht zustimmen. Dieses Recht steht Dir zu.
Droh dem Händler, dass Du oder Deine Eltern sich nen Anwalt nehmen und er dann die Kosten tragen muss, da er Dir das Rücktrittsrecht verweigert.
Falls Du oder Deine Eltern ne Rechtsschutzversicherung haben, würd ich mich halt dort nochmal erkundigen und dann dem Händler nen Brief schreiben lassen.
Oder ruf dort mal an ->http://www.anwalt-am-telefon.de/ und schilder kurz und bündig Dein Problem. Achtung kostet 1,86 € die Minute.
Wenn die Dir des selbe wie ich erzählen, nimmst Dein Handy mit zum Händler und bittest Dein Telefonpartner, Deinen Händler über Dein Recht aufzuklären. Is aber nich billig.
Kannst Dir auch ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besorgen und Dein Händler den § 323 Absatz 1 und dann den § 440 durchlesen lassen.
Les vorher aber mal alle von mir oben aufgeführten Paragraphen und durch und versuch es auch nach zu vollziehen.
Erzähl ihm vielleicht auch, dass Du ihm alle Kosten die Dir angefallen sind um die Gabel jedesmal zu ihm zu bringen, ihm berechnen könntest.
Und um ihn etwa zu besänftigen, dass er alle anfallenden Kosten nach § 478 Magura berechnen kann und es für ihn eigentlich keinen wirtschaftlichen Nachteil hat.
Geh aber auf keinen Fall hin und erzähl, dass Du in nem Forum gelesen hast ...
Wennst kein BGB hast, kannst die einzelnen Paragraphen bestimmt auch aus dem Internet ausdrucken. Wobei ein BGB grad mal 5 € kostet und in keinem Haushalt fehlen sollt.
Viel Glück