2006-01-12, 13:15
Auch der Importeur kann die Kosten bei der nächsten Lieferung vom Hersteller verrechnen. Dafür gibt im BGB nen eigenen Paragraphen.
Der Verkäufer bzw. Hersteller hat die Kosten zu tragen, die nötig sind um den zugesichtern Zustand herzustellen.
Ist die Reklamation nicht berechtigt, werden einem die Kosten natürlich wieder verrechnet.
Hab leider grad kein BGB zur Hand um die Stellen rauszusuchen.
Garantie ist eine freiwillig zugesicherte Eigenschaft zu einem Produkt vom Hersteller. Z.B 10 Jahre Dichtheit der Bremsen
Gewährleistung ist das was die meisten unter Garantie verstehen. Also das Recht auf ein einwandfreies Produkt für eine bestimmte Zeit nach Kauf.
Natürlich siehts in der Praxis oft anders aus. Gibt genug Händler welche Teile nicht umtauschen wollen bei einem Mangel, der bereits am ersten Tag auffiel und sofort reklamiert würde, sondern erst mal zur Reparatur schicken wollen.
Der Verkäufer bzw. Hersteller hat die Kosten zu tragen, die nötig sind um den zugesichtern Zustand herzustellen.
Ist die Reklamation nicht berechtigt, werden einem die Kosten natürlich wieder verrechnet.
Hab leider grad kein BGB zur Hand um die Stellen rauszusuchen.
Garantie ist eine freiwillig zugesicherte Eigenschaft zu einem Produkt vom Hersteller. Z.B 10 Jahre Dichtheit der Bremsen
Gewährleistung ist das was die meisten unter Garantie verstehen. Also das Recht auf ein einwandfreies Produkt für eine bestimmte Zeit nach Kauf.
Natürlich siehts in der Praxis oft anders aus. Gibt genug Händler welche Teile nicht umtauschen wollen bei einem Mangel, der bereits am ersten Tag auffiel und sofort reklamiert würde, sondern erst mal zur Reparatur schicken wollen.