2006-05-17, 13:09
Zitat:eine bestätigung von einem Fachbetriebesdamit ist einmal sicher kein gerichtlich beeidigter Sachverständiger gemeint sondern halt ein Zweiradfachbetrieb
und die unterscheiden sich nicht in XC, DH, FR XY, oder sonst was
wenn dir der Shop ums Eck sowas unterschreibt, werdens des schon akzeptieren
und wenn nicht, musst halt weiter schauen
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