2006-07-24, 20:01
sorris schrieb:und was soll man da machen, wenn man das rad irgendwann mal sieht? - ich meine ich kann da nicht hingehen und sagen "du, du hast das radl geflaucht, gib das amal her"
eh nix sogn...den hawara obebetonian!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!