2006-08-01, 14:06
Nuke schrieb:Nein darfst du nicht.
Will nicht klugscheißerisch sein, aber du darfst ihn wirklich nur runtertreten, wenn du ihn auf frischer tat erwischst!
Auf der anderen Seite.. wo kein kläger..
Wird sich bestimmt niemand beschweren, dass du den Typ festgehalten hast, weil er dein Bike geklaut hat.
FÜr die, die es interessiert:
§ 859 BGB
Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.
Finds eigentlch ganz praktisch zu wissen, was man in soner Situation alles darf und was nicht...
Ob man sich dran hält ist natürlich noch was anderes
na dann schreib mal auch dazu, wo die Grenzen der zumutbaren Gewalt sind
im Endeffekt wirst du, wenn du ihn damit verletzt, vor dem Kadi immer 2ter bleiben
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