2006-08-02, 08:13
Nuke schrieb:Naja, so schwer ist das nun auch wieder nicht...
Dass du ihm nen paar langen kannst ist eh klar, dass er sich danach wehren würde ist wahrscheinlich auch anzunehmen, und dass du ihn daraufhin aus Notwehr nen bischen härter rannehmen darfst kann man vielleicht auch noch aus der Sache interpretieren.
Nur, dass du ihn wenn er dir dein Radl klaut nicht gleich abknallen darfst versteht sich irgendwie auch von selbst.
Wie das mit den Gesetzesähnlichkeiten ist weiß ich nicht - bin kein Jurist.
Denke aber, dass der Großteil schon recht nah beieinander liegen wird.
Aber wie Jack schon gesagt hat, interessieren tuts meistens eh nicht.
Meistens dürfte der Typ froh sein, dass er mit nem blauem Auge und dafür dann ohne Anzeige davon gekommen ist...
des is scho richtig
...folgende Situation sei vorgestellt:
ich, 190 cm gross, 88 kg schwer, trainiert, nicht zimperlich, treffe auf einen 160cm grossen 50 kg leichten 16jährigen rotzfrechen Bengel der auf meinen Bike sitzt, das mir vor 2 Jahren geklaut wurde.
Das Bike sieht dementsprechend aus. Auf meine erstmalig natütlich höfliche <Aufforderung mir auf der Stellemein Eigentum auszuhändigen und mir seine Personalien für Schadensersatzforderungen zu geben, lässt er so einen typischen Halbstarkenspruch los und versucht abzuhauen.
Ich natürlich hinterher, erwische ihn zum Glück gerade noch, reisse ihn vom bike.... und...da passierts....versehe ihn noch im Fallen mit einem Fusstritt, der ihm Blöderweise den Arm bricht.
CSI Salzburg stellt natürlich eindeutig fest, das Aufgrund der Abschürfungen vom Sturz und der Rekonstruktion am Tatort so ei Bruch nicht möglich gewesen wäre und somit von einer anderen Attacke kommen muss.
Und das ist der Knackpunkt. Wenn du dein Eigentum bereits zurückgeobert hast, bzw. dabei bist es zurückzuerobern (hab ihn eh schon heruntergerissen) so ist das nicht mehr angemessen ihn noch für den Fluchtversuch/Diebstahl zu "bestrafen"
Sprich, wenn du ihn verletzt schauts Scheisse für dich aus
Denn selbst wenn er dich nicht anzeigt..
das Krankenhaus ist jedenfalls verpflichtet Anzeige zu machen.
Und die Chance das so ein "harter Gangster-Kiddie" vor dem Bullen dann doch weich wird und alles erzählt sind nicht gerade als gering einzustufen.
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