2006-11-23, 12:55
ich habs grad noch gelesen. des rot geschriebene auf dem schwarzen hintergrund ganz unten.
der typ hat gar ned so schlecht schreiben können. wennauch der inhalt viel müll enthällt.
der typ hat gar ned so schlecht schreiben können. wennauch der inhalt viel müll enthällt.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!