2007-07-23, 21:06
i schreibs mal da rein, dass die leute vielleicht a bissl aufpassen dabei:
http://ooe.orf.at/stories/209575/
http://ooe.orf.at/stories/209575/
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!