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Wow scheissaktion sowas! Im ersten Wutanfall wär ich auch dafür ,so Leute aus dem Weg zu prügeln, aber ich finde die Problematik nicht ganz so einfach! So Leute machen mit extrem durchgeknallten Bikern auch n Haufen mit (es gibt wirklich einige rücksichtslose), das entschuldigt nicht so eine Aktion, aber es gibt halt immer 2 Seiten!
Und das letzte was der Bike Scene gut tut sind aufpolierte Bild Schlagzeilen ala "PrügelBiker rasiert Förster die Klöten"! Man sollte also versuchen den gerichtlichen Weg einzuschlagen (was bestimmt oft schwer fällt)!
Ich will mit dieser Ausage nicht allen Hass auf mich ziehen, weil es bestimt SEHR unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt und lange nicht alles gesagt wurde. Aber ich fahre jetzt seit über 14 Jahren bike und damals haben wir uns auch aufgeregt dass der Förster Bäume in die Kurven gelegt hat (solange bis wir drüberspringen konnten), Draht war dann schon weniger lustig und der Stock eines lustigen Wandersburschen im Magen eine der Krönungen!
Man sollte aber versuchen sich nicht auf die gleiche Stufe zu begeben! Die Ausübung unseres Sportes verlangt nun mal einen Haufen Respekt auf beiden Seiten!
Wie gesagt sollte keine Abhandlung sein, nur ein Gedanke...
...
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Weißt du eigentlich was ein Affekt ist?
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gut gedacht , gruben fredi
amen
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Kinder, Kinder...ihr fragts micht Sachen...
Also...
grundsätzlich darfst natürlich nicht zurückhauen...Auge um Auge Zahn um Zahn gilt nicht im österreichischen Recht...Sorry Pethem, falsches Jahrtausend ![[Bild: icon_mrgreen.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_mrgreen.gif)
Bezüglich Notwehr hol ich mal mein StGB her...
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also, ich sehs so: angenommen, du kannst danach noch herprügln ![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif) , und es is dir mehr wert als die kohle diest durchs anzeigenbekommen würdest, dann würd ich sagen das du den trottl ordentlich prügelst, der traut sich sicher ned, nach dem er dich angriffn hat als erster, zu polizei zu gehn...
aber ich glaub ned dass du nach pfefferspray noch herprügln kannst, und ausserdem, wär mir die kohle schon mehr wert als die genugtuung den zu prügeln bis er blut spuckt....
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also wenn i a 10.800€ so wie der eine bekomm
da würd i na nedmal anschaun dann
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ja das is das was sie in hollywood benutzen um explosionen vorzustäuschen und sachen durch die luft fliegen zu lassen , lauter speziall affektte halt
also im duden steht geschrieben (ich gebs zu ich hab nachgekuckt) irgendwas mit bewegung , und starke errgung oder so
Aber darum gehts ja nicht.
die rechtslage ist wichtig!
Thomas
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die einzige frage die ich mir stell is: wie zeigt man sowas an, ich mein der wird dir doch ned so einfach seine daten sagen wenn du so herkommst: dduuuhhhuuu, onkel, kannst mir mal deine personalien aufschreiben, damit ich anzeigen kann? Biiiiieeete...
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das hab ich vorher auch schon angesprochen.
da hab ich gemeint das die anzeige sicher funktioniert da der herr ja sicher öfter dort sein wird sonst würds ihm ja nichts angehen das da lauter mountainbiker sind
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najo i schätz fir des gewisse waldstück wirds an gewissn jäger geben ![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif) )
und des kann ned so schwer das ma dann rausfindet wer der typ is
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aja, hab ich wohl überlesen.
naja, aber für die kohle würd ich auch nur mehr danke sagen und sofort anzeigen gehn, weil 10 800 euro das san uuurr viele bikes... ![[Bild: smile.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/smile.gif)
na ok, danke sag ich dann vielleicht nimmer...
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ur viele bikes oda mei audi a4 avant
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OOOOje...des wird lang...also:
§ 3 Abs 1 StGB:
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit...blabla...von sich oder einem anderen abzuwehren. ...
Dh also, dass Du Dich, wenn Dich der Förster mit dem Pfefferspray bedroht, sehr wohl wehren darfst...
Aber das is auch alles sehr heikel, dass man da nicht ín den Notwehrexzess hineinkommt und dergl....
Eine Handlung im Affekt is übrigens nur ein besonderer Milderungsgrund! Dh Du wirst sehr wohl vor Gericht gestellt!
Also grad in Deiner Situation Pethem würde ich mich nicht zu heftig wehren und hoffen, dass noch irgendwo eine kleine Narbe bleibt...am besten im Gsicht...
Dann kriegt man als ledige Person nämlich noch a bissi mehr Schmerzensgeld...weil man dann "schwerer vermittelbar" is...*ggg*
![[Bild: icon_twisted.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_twisted.gif)
Hab ich jetzt was vergessen, oder hab ich wiedermal viel geredet und nix gesagt?
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ah geh, wer brauchtn sowas!
da springt sicher a schönes intense raus, des is wichtiger...
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naja nur was bringt da a intense wennst auf kane dh streckn kummst ohne auto?
ok dir trau is zua dast mim bike hifohrst
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