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Kona Stinky 2002 Gestohlen!
#1
hi

auffaeliges am rad
RST gabel(gelb)
ganz viele freeride-entertainment sticker

rahmen is ganz normal silber-rot in serie

Ich weiss leider nicht genau wanns gesteohlen wurde da ich derzeit in Chicago bin Sad

ALSO:BITTE IM RAUM WIEN AUGEN OFFEN HALTEN
F@Mou$ $t@R$ and $tRap$ (http://www.famoussas.com)
myspace.com/BiJannn
prater-crew.de.tl
bikeaction.piranho.at
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#2
wie geht das?
muuuuuuuuuh

Verkaufe: JuniorT QR20 2005 NEU
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#3
und was soll man da machen, wenn man das rad irgendwann mal sieht? - ich meine ich kann da nicht hingehen und sagen "du, du hast das radl geflaucht, gib das amal her"
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#4
sorris schrieb:und was soll man da machen, wenn man das rad irgendwann mal sieht? - ich meine ich kann da nicht hingehen und sagen "du, du hast das radl geflaucht, gib das amal her"

eh nix sogn...den hawara obebetonian!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
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#5
na klar, wer weiß welcher penner des gfladert hat....
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#6
sorris schrieb:und was soll man da machen, wenn man das rad irgendwann mal sieht? - ich meine ich kann da nicht hingehen und sagen "du, du hast das radl geflaucht, gib das amal her"

richt ihm schoene gruesse von mir aus






















.....................mit der faust
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#7
dann bekommt er ne anzeige, du dein rad zurück...stimmt, so habt ihr beide was davon
ich fahr was gut aussieht
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#8
na gut, ich werd dann ausschau halten, gell
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#9
Wie geht das denn,während du in Urlaub bist wurde dein Bike geklaut?
Ausm Haus/Schuppen? oder wie :eek: das is ja heftig

drück dir die Daumen

Zitat:und was soll man da machen, wenn man das rad irgendwann mal sieht? - ich meine ich kann da nicht hingehen und sagen "du, du hast das radl geflaucht, gib das amal her"
Doch klar darfst du.Wenn du genau weißt, dass es das Rad ist darfst ihn auch anhalten,wenn er wegfahren will darfst ihn auch runtertreten und festhalten bis die Polizei kommt Big Grin
Scheint mir zwar selbst nicht ganz so in Ordnung aber mir hats a Polizistin so gesagt:mrpurple:

:2mhm:
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#10
Nein darfst du nicht.
Will nicht klugscheißerisch sein, aber du darfst ihn wirklich nur runtertreten, wenn du ihn auf frischer tat erwischst!

Auf der anderen Seite.. wo kein kläger..
Wird sich bestimmt niemand beschweren, dass du den Typ festgehalten hast, weil er dein Bike geklaut hat.

FÜr die, die es interessiert:

§ 859 BGB
Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

Finds eigentlch ganz praktisch zu wissen, was man in soner Situation alles darf und was nicht...
Ob man sich dran hält ist natürlich noch was anderes Wink
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#11
In den USA, in irgendeinem Bundestaat, gibt es ein Gesetz, nachdem du, wenn du ein Pferdedieb auf frischer Tat erwischst, ihn aufhängen darfst. Das Gesetz ist bis jetzt noch in Kraft. Und es ist so lasch vormuliert, dass du das Anstatt auf Pferde auch auf Fahrräder ummünzen kannst. Rolleyes

Also, immer wenn ihr ausser Haust geht mit euren Bikes, vergesst den Strick nicht!!!!!!!! :mrgreen:
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#12
geht anderen auch nicht besser.....

http://www.pinkbike.com/news/2006-Stolen...stler.html
"If this scares you, you should probably just go home now"[url=http://automobile-riekmann.at/verkauf/jeep_grand_cherokee_srt-8_2008_silber.htm][/url]
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#13
Nuke schrieb:Nein darfst du nicht.

§ 859 BGB
Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Confusedmash:

Zitat:(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.


Confusedmash:

Zitat:(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

whatever das bedeuten soll...hört sich aber interessant an. auf jeden fall: Confusedmash:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
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#14
JackTheRipper schrieb:Confusedmash:



whatever das bedeuten soll...hört sich aber interessant an. auf jeden fall: Confusedmash:

Kannst ihn halt im Endeffekt machen was du willst um ihm von deinem Grundstück zu bekommen. Bzw. Dinge tun, damit er von selber darauf kommt, dass es besser wäre zu gehen.

Das dürfen halt auch die Grundstückbesitzer auf deren Grundstücken manche halblegale Strecke verläuft =)
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#15
kod schrieb:Wie geht das denn,während du in Urlaub bist wurde dein Bike geklaut?
Ausm Haus/Schuppen? oder wie :eek: das is ja heftig

drück dir die Daumen


Doch klar darfst du.Wenn du genau weißt, dass es das Rad ist darfst ihn auch anhalten,wenn er wegfahren will darfst ihn auch runtertreten und festhalten bis die Polizei kommt Big Grin
Scheint mir zwar selbst nicht ganz so in Ordnung aber mir hats a Polizistin so gesagt:mrpurple:

:2mhm:


nja ich wohne in einer wohnhausanlage und da stand das bike am gang weil ich mein neueres in der wohnung habe
ich bin alleine in den USA(verwandte besuchen;meine mutter ist in wien)

blede gschichtRolleyes
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