2003-09-15, 21:52
Zitat: Gewährleistungsansprüche hat der Händler 2 Jahre lang zu erfüllen, wenn das Produkt bereits bei der Auslieferung einen Fehler hatte.
Wobei im ersten Jahr die Beweislast beim Händler liegt und im zweiten Jahr beim Besitzer. Daher ist die Gewährleistungspflicht praktisch ein Jahr.
Die gesetzliche Garantie auf bewegliche Güter ist weiterhin ein halbes Jahr.
Haut mich jetzt nicht wenn ich was falsches gesagt habe, das habe ich von meiner Juristin so mitbekommen.. aber wenn sie den Thread entdeckt wird sie sicher ihren Senf dazu abgeben..
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)