2003-09-16, 00:01
Also in D sinds 6 Monate Beweislastumkehr oder wie das heißt.
http://www.verbraucherzentrale.it/25v71d994.html
http://www.rechtsberatungs-hotline.de/ve...rist.shtml
Das was du als gesetzliche Garantie bezeichnest ist die gesetzl. Gewährleistungspflicht und die beträgt wie schon gesagt 2 Jahre. Das was z.B. Cannondale anbietet ist eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie/Gewährleistung. Deshalb rede ich gern von Gewährleistung und Garantie, damit besser ersichtlich ist, was der Hersteller über die gesetzliche Regelung hinausgehend anbietet.
Die Gewährleistung ist im Gesetz verankert, die Garantie nur in der Garantieerklärung des Herstellers. Um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können, müssen meist sogar gewisse Bedingungen erfüllt sein, welche der Garantierklärung zu entnehmen sind, z.B. Garantiekarten ausfüllen und einschicken bzw. beantragen. Würde sich Magura weigern nach dem Zeitraum von 2 Jahren (ab Kauf natürlich) undichte Bremsen zurückzunehmen wenn der Kunde keine Garantiekarte vorlegen kann, dann wäre das ihr gutes Recht. Im Manual steht nämlich wortwörtlich: "Ohne Garantiekarte keine Garantieabwicklung durch MAGURA!"
sh. hierzu: http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
Und sollte ich noch irgendwo was falsches erzählt haben, so wäre ich froh wenn mich jemand berichtigt.
http://www.verbraucherzentrale.it/25v71d994.html
http://www.rechtsberatungs-hotline.de/ve...rist.shtml
Zitat: Die gesetzliche Garantie auf bewegliche Güter ist weiterhin ein halbes Jahr.
Das was du als gesetzliche Garantie bezeichnest ist die gesetzl. Gewährleistungspflicht und die beträgt wie schon gesagt 2 Jahre. Das was z.B. Cannondale anbietet ist eine Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie/Gewährleistung. Deshalb rede ich gern von Gewährleistung und Garantie, damit besser ersichtlich ist, was der Hersteller über die gesetzliche Regelung hinausgehend anbietet.
Die Gewährleistung ist im Gesetz verankert, die Garantie nur in der Garantieerklärung des Herstellers. Um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können, müssen meist sogar gewisse Bedingungen erfüllt sein, welche der Garantierklärung zu entnehmen sind, z.B. Garantiekarten ausfüllen und einschicken bzw. beantragen. Würde sich Magura weigern nach dem Zeitraum von 2 Jahren (ab Kauf natürlich) undichte Bremsen zurückzunehmen wenn der Kunde keine Garantiekarte vorlegen kann, dann wäre das ihr gutes Recht. Im Manual steht nämlich wortwörtlich: "Ohne Garantiekarte keine Garantieabwicklung durch MAGURA!"
sh. hierzu: http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
Und sollte ich noch irgendwo was falsches erzählt haben, so wäre ich froh wenn mich jemand berichtigt.